Shredderleichtfraktion
Wir verfügen über behördliche Genehmigungen zur Annahme der AVV-ASN 19 10 04 sowie 19 10 03*. Durch die innovativen Aufbereitungsprozesse werden die geforderten Recyclingquoten nach Altfahrzeugverordnung deutlich überboten.
Wir verfügen über behördliche Genehmigungen zur Annahme der AVV-ASN 19 10 04 sowie 19 10 03*. Durch die innovativen Aufbereitungsprozesse werden die geforderten Recyclingquoten nach Altfahrzeugverordnung deutlich überboten.